MM Technische Bautrocknung
    MM Technische Bautrocknung 

Mietbedingungen

§ 1 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tage mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder an den von ihm mit der Abholung Beauftragten, und zwar auf dem Lagerplatz des Vermieters bzw. mit der Übergabe an den Frachtführer, wenn der Mieter die Versendung vereinbart hat, und im Falle der Abnahmeverzögerung mit dem Tage der Bereitstellung des Mietgegenstandes.

Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes bzw. im Falle der Versendung mit dem Eintreffen auf dem Lagerplatz des Vermieters.

Zeiten, die für die Wartung, Pflege und etwa notwendige Reparaturen aufgewandt werden müssen, gehören zur Mietzeit, mit Ausnahme der Reparaturzeiten, die durch natürlichen Verschleiß notwendig geworden sind. Die Ausfallzeiten müssen dem Vermieter belegt werden. Weiterhin ist er unverzüglich von dem Ausfall des Mietobjektes in Kenntnis zu setzen.

§ 2 Transportkosten Auf -und /Abbauarbeiten, Auslieferung

Anfahrts- und Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Durch den Vermieter durchgeführte Auf- bzw. Abbauarbeiten, Installationen etc. werden nach dem jeweils gültigen Stunden- und Kilometersatz gesondert berechnet und sind, soweit nicht schriftlich in den Sondervereinbarungen fixiert, nicht Bestandteil des Mietzinses, Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein.

Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Auslieferung anwesend sein können, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.

§ 3 Mietpreis

Die Mietpreise gelten je Woche (7 Kalendertage). Die Mindestmietdauer beträgt

1 Kalenderwoche. Längere Mietzeiten werden dann anteilig nach Tagen berechnet, Bei längeren Mietzeiten erfolgt die Fakturierung 14-tägig bzw. jeweils automatisch zur Monatsmitte und zum Monatsende.

§ 4 Zahlung

Die Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen.

Bei dem Vermieter unbekannten Personen oder Firmen wird im Bedarfsfälle vor Aushändigung des Mietgutes eine Kaution in angemessener Höhe beansprucht. Die Kaution dient sowohl zur Sicherung des Verlust- und Beschädigungsrisikos als auch zur Deckung des Mietpreises. Die Kautionssumme wird baldmöglichst zurückerstattet, sobald feststeht, dass die vom Kunden zu erbringende Leistung vollständig erbracht worden ist.

§ 5 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter hat die Geräte in einwandfreiem und betriebsfertigem Zustand zu übergeben. Dem Mieter steht es frei, das Gerät vorher zu besichtigen und zu überprüfen.
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