§ 1 Mietzeit
Die
Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tage mit der
Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder an den von ihm mit der
Abholung Beauftragten, und zwar auf dem Lagerplatz des Vermieters bzw. mit der Übergabe
an den Frachtführer, wenn der Mieter die Versendung vereinbart hat, und im
Falle der Abnahmeverzögerung mit dem Tage der Bereitstellung des
Mietgegenstandes.
Die
Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes bzw. im Falle der
Versendung mit dem Eintreffen auf dem Lagerplatz des Vermieters.
Zeiten,
die für die Wartung, Pflege und etwa notwendige Reparaturen aufgewandt werden
müssen, gehören zur Mietzeit, mit Ausnahme der Reparaturzeiten, die durch
natürlichen Verschleiß notwendig geworden sind. Die Ausfallzeiten müssen dem
Vermieter belegt werden. Weiterhin ist er unverzüglich von dem Ausfall des
Mietobjektes in Kenntnis zu setzen.
§ 2 Transportkosten Auf -und
/Abbauarbeiten, Auslieferung
Anfahrts-
und Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Durch den Vermieter
durchgeführte Auf- bzw. Abbauarbeiten, Installationen etc. werden nach dem
jeweils gültigen Stunden- und Kilometersatz gesondert berechnet und sind,
soweit nicht schriftlich in den Sondervereinbarungen fixiert, nicht Bestandteil
des Mietzinses, Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein.
Falls
der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Auslieferung anwesend sein können,
werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem
Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.
§ 3 Mietpreis
Die
Mietpreise gelten je Woche (7 Kalendertage). Die Mindestmietdauer beträgt
1
Kalenderwoche. Längere Mietzeiten werden dann anteilig nach Tagen berechnet,
Bei längeren Mietzeiten erfolgt die Fakturierung 14-tägig bzw. jeweils
automatisch zur Monatsmitte und zum Monatsende.
§ 4 Zahlung
Die
Zahlung hat grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu
erfolgen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen.
Bei
dem Vermieter unbekannten Personen oder Firmen wird im Bedarfsfälle vor
Aushändigung des Mietgutes eine Kaution in angemessener Höhe beansprucht. Die
Kaution dient sowohl zur Sicherung des Verlust- und Beschädigungsrisikos als
auch zur Deckung des Mietpreises. Die Kautionssumme wird baldmöglichst
zurückerstattet, sobald feststeht, dass die vom Kunden zu erbringende Leistung
vollständig erbracht worden ist.
§ 5 Pflichten des Vermieters
Der
Vermieter hat die Geräte in einwandfreiem und betriebsfertigem Zustand zu
übergeben. Dem Mieter steht es frei, das Gerät vorher zu besichtigen und zu
überprüfen.